Mit der
Novellierung (06.2023) der Trinkwasserverordnung ist die
mikrobiologische Betrachtung von trinkwasserführenden Systemen
mehr in den Fokus gerückt.
Seit der Überarbeitung haben gesetzliche und normative Änderungen die Trinkwasser-Installation besonders im Bereich der Trinkwasserhygiene maßgeblich verändert.
...ist die
Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von
mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens (Unbehagen)
beim einzelnen Nutzer. Ziel ist es, die einwandfreie
Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasser-Installation zu
bewahren. VDI 6023 - Blatt
1, Einleitung
Professionelle Betreuung zur Überprüfung und Sicherstellung eines hygienisch-technisch sicheren Betriebes von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden sowie zur Einhaltung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung.
Als Betreiber, Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Trinkwasseranlage stehen Sie in der Verantwortung, den Zugang zu gesundheitlichen unbedenklichem Trinkwasser zu gewärleisten.
Dabei nimmt die Einhaltung der Verordnungen und Richtlinien zur Trinkwasserhygiene sowie der Trinkwasserverordnung einen zunehmend hohen Stellenwert ein.
Als
kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich der
Trinkwasserhygiene unterstützen wir unsere Kunden bei der
regelkonformen Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der TrinkwV und anderen Richtlinien ergeben, beraten wir
Hausverwaltungen
Eigentümer
Installateure
Facilitymanagement
Betreiber, Unternehmer und sonstige Inhaber
Zur Sicherstellung eines hygienisch-technisch sicheren Betriebes von Trinkwasseranlagen unterstützen wir
Wohnungswirtschaft
Behörden
Öffentliche Einrichtungen
Pflegeeinrichtungen
Gewerbe & Industrie
Überregionaler Service für einen gesetzes- und normkonformen sowie hygienisch-technisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen:
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nutzen Sie unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil.
Unsere Leistungen und Beratungen erfolgen unparteiisch und unabhängig.
Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Nach der Aktualisierung der Empfehlung des Umweltbundesamtes -Systemische Untersuchungungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach TrinkwV- und der Novellierung der Trinkwasserverordnung 2023, müssen Betreiber einer Trinkwasseranlage bereits beim ERREICHEN des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100ml entsprechende Maßnahmen einleiten.
Im Zuge der Ortsbesichtigung zur Erstellung von Gefährdungs- oder Risikoanalysen ist es zwingend notwendig, die Betriebstemperaturen der Trinkwasseranlage zu überprüfen.Wichtiger Bestandteil dieser Überprüfung ist unter anderem das Temperaturmonitoring am Trinkwassererwärmer mittels Datenlogger.Um eine Aussage zum Betrieb und zur Funktion des Trinkwassererwärmers treffen zu können, werden beim Temperaturmonitoring am PWC-Eintritt (Kaltwasser), PWH-Austritt (Warmwasser)und PWH-C-Wiedereintritt (Zirkulation) die Temperaturen aufgezeichnet.
Bild 1: Die Aufzeichnung zeigt den Temperaturverlauf am Trinkwassererwärmer während der durchgeführten Ortsbesichtigung. PWH- und PWH-C-Temperaturen sind in Ordnung und die 5-K-Regel wird eingehalten. Durch den fehlenden Rückflussverhinderer in der PWC-Zuleitung und der fehlenden Dämmung findet jedoch eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers statt.
Bild 2: Temperaturverlauf am Trinkwassererwärmer der gleichen Anlage, jedoch wurde die Aufzeichnung 7 Tage vor der Ortsbesichtigung gestartet. Die Bewertung zum Betrieb und zur Funktion fällt nach diesen Aufzeichnungen natürlich anders aus. Die vorhandene Zirkulationspumpe wird über eine Zeitschaltuhr gesteuert und die PWH-C-Temperatur fällt weit unter der geforderten Mindesttemperatur in Höhe von 55°C. Des Weiteren ist die Erwärmung des Kaltwassers doch gravierender als auf Bild 1 sichtbar. Im Laufe der Aufzeichnungen wurden PWC-Temperaturen >30°C festgestellt.
Das Temperaturmonitoring am Trinkwassererwärmer ist wichtig. Um jedoch eine genaue Bewertung über Betrieb und Funktion abgeben zu können, reichen die Aufzeichnungen während der Ortsbesichtigung oft nicht aus. Bei uns erhalten Sie ein (Langzeit-) Temperaturmonitoring von mindestens 7 Tagen mit einer aussagekräftigen Bewertung.
Trinkwasser
ist unser wichtigstes Lebensmittel.Es wird täglich zum
Trinken, Kochen und Waschen benötigt.
Damit es
jedoch stets sauber und hygienisch einwandfrei bleibt und somit
gesundheitlich unbedenklich, muss es in der
Trinkwasser-Installation geschützt werden.
Ein
wichtiger Faktor ist der Schutz des Trinkwassers vor
Verunreinigung durch Nicht-Trinkwasser.
Verbindungen
zwischen Trinkwasser und Nicht-Trinkwasser finden wir überall,
ob zu Hause oder auf der Arbeit. Beispiele wie man es nicht
macht, seht Ihr anhand der Fotos.
Leitungsabschnitte oder
Entnahmestellen mit Wasser, das nicht für den menschlichen
Gebrauch geeignet ist, dürfen nach TrinkwV nicht ohne eine den
a.a.R.d.T. entsprechende Sicherungseinrichtung mit einer
Trinkwasser-Installation verbunden werden.
Zum Schutz
des Trinkwassers, um den Erhalt bester Wasserqualität und
-hygiene gewährleisten zu können, sind hier die Vorgaben der
Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 zu beachten!
“Lost Places“
in der Trinkwasser-Installation
Immer wieder
finden wir bei Ortsbesichtigungen, zur Erstellung von
Gefährdungsanalysen für
Trinkwasser-Installationen,
in Vergessenheit geratene Entnahmestellen.
So schön ein
“Lost Place“ auch sein kann, hat dieser doch erheblichen
negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität.
In den noch vorhandenen
Anschlussleitungen befindet sich stagnierendes Wasser, welches
ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien
bietet.Nur durch die
Begehung der gesamten Trinkwasser-Installation können
ungenutzte Entnahmestellen gefunden und passende Maßnahmen
empfohlen werden.
Einen “Lost
Place“ finden wir nicht in jeder Liegenschaft. Aber wenn doch,
dann sollten die in der Gefährdungsanalyse angegebenen
Handlungsempfehlungen, wie z.B. Rückbau der
Stagnationsleitungen bis zum letzten durchströmten
Leitungsabschnitt, auch umgesetzt werden.
Gerne suchen wir auch bei Ihnen in der Liegenschaft nach einem “Lost Place“
Müssen bei einer Ortsbesichtigung alle
Wohn- / Nutzeinheiten begangen werden? - Ja!
Nur durch die
Begehung der gesamten Trinkwasser-Installation, inklusive aller
angeschlossenen Entnahmestellen, kann ein mögliches
Nutzerfehlverhalten festgestellt werden.
Selten
genutzte oder ungenutzte Entnahmestellen befinden sich in fast
jedem Objekt.
In den
Anschlussleitungen befindet sich stagnierendes Wasser, welches
in warmer Umgebung ideale Wachstumsbedingungen für Keime und
Bakterien bietet.
Mieter /
Nutzer sind verpflichtet, dass Objekt sorgfältig und pfleglich
zu behandeln. Es ist alles zu unterlassen, was einen Schaden
verursachen könnte.
Nur für
festgestellte Mängel, welche z.B. durch Nutzerfehlverhalten
verursacht werden, können entsprechende Handlungsempfehlungen
festgelegt und Maßnahmen durchgeführt werden.
Noch ein
kleiner Hinweis:
Nutzerfehlverhalten oder
bauliche Mängel befinden sich nicht nur in den obersten Etagen
oder an den Strangenden.
Bei
Temperaturmessungen in den Objekten stellen wir immer wieder
fest, dass die Kaltwassertemperaturen, vor allem in älteren
Gebäuden, nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechen.
Die
Temperatur des Kaltwassers darf nach 30 Sekunden, bei voll
geöffneter Armatur, 25°C nicht übersteigen (DIN
1988-200).
Nach VDI 6023
muss Trinkwasser möglichst kalt sein. Die maximal zulässige
Höchsttemperatur ist auf 25°C begrenzt. Empfohlen wird jedoch
eine Temperatur von max. 20°C.
Stagnierendes
Kaltwasser in warmer Umgebung, z.B. Installationsschacht,
bietet ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien. Ein
gesundheitsgefährdendes Legionellenwachstum kann also auch im
Kaltwassersystem stattfinden.
Leider wird
nach wie vor das Kaltwasser bei Untersuchungen der
Trinkwasser-Installation auf Legionellen
vernachlässigt.
Bei einer
Ortsbesichtigung zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse für
Trinkwasser-Installationen, sind Temperaturmessungen (kaltes
und warmes Wasser) zwingend notwendig.
Entnahmestellen, an denen
erhöhte Kaltwassertemperaturen festgestellt werden, können
somit in den Probenahmeplan für eine Nachuntersuchung mit
aufgenommen und bei der darauffolgenden Legionellenuntersuchung
berücksichtigt werden.