Gutachter für Trinkwasserhygiene

Mit der Novellierung (06.2023) der Trinkwasserverordnung ist die mikrobiologische Betrachtung von trinkwasserführenden Systemen mehr in den Fokus gerückt.

Seit der Überarbeitung haben gesetzliche und normative Änderungen die Trinkwasser-Installation besonders im Bereich der Trinkwasserhygiene maßgeblich verändert.

Trinkwasserhygiene

...ist die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens (Unbehagen) beim einzelnen Nutzer. Ziel ist es, die einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasser-Installation zu bewahren. VDI 6023 - Blatt 1, Einleitung

Ihr Experte im Bereich der Trinkwasserhygiene

Professionelle Betreuung zur Überprüfung und Sicherstellung eines hygienisch-technisch sicheren Betriebes von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden sowie zur Einhaltung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung.

Als Betreiber, Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Trinkwasseranlage stehen Sie in der Verantwortung, den Zugang zu gesundheitlichen unbedenklichem Trinkwasser zu gewärleisten.

Dabei nimmt die Einhaltung der Verordnungen und Richtlinien zur Trinkwasserhygiene sowie der Trinkwasserverordnung einen zunehmend hohen Stellenwert ein.

Als kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich der Trinkwasserhygiene unterstützen wir unsere Kunden bei der regelkonformen Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der TrinkwV und anderen Richtlinien ergeben, beraten wir

Hausverwaltungen

Eigentümer

Installateure

Facilitymanagement

Betreiber, Unternehmer und sonstige Inhaber

Zur Sicherstellung eines hygienisch-technisch sicheren Betriebes von Trinkwasseranlagen unterstützen wir

Wohnungswirtschaft

Behörden

Öffentliche Einrichtungen

Pflegeeinrichtungen

Gewerbe & Industrie

Überregionaler Service für einen gesetzes- und normkonformen sowie hygienisch-technisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen:

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nutzen Sie unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil.

Unsere Leistungen und Beratungen erfolgen unparteiisch und unabhängig.

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.


Nach der Aktualisierung der Empfehlung des Umweltbundesamtes -Systemische Untersuchungungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach TrinkwV- und der Novellierung der Trinkwasserverordnung 2023, müssen Betreiber einer Trinkwasseranlage bereits beim ERREICHEN des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100ml entsprechende Maßnahmen einleiten.

Im Zuge der Ortsbesichtigung zur Erstellung von Gefährdungs- oder Risikoanalysen ist es zwingend notwendig, die Betriebstemperaturen der Trinkwasseranlage zu überprüfen.Wichtiger Bestandteil dieser Überprüfung ist unter anderem das Temperaturmonitoring am Trinkwassererwärmer mittels Datenlogger.Um eine Aussage zum Betrieb und zur Funktion des Trinkwassererwärmers treffen zu können, werden beim Temperaturmonitoring am PWC-Eintritt (Kaltwasser), PWH-Austritt (Warmwasser)und PWH-C-Wiedereintritt (Zirkulation) die Temperaturen aufgezeichnet.

Bild 1: Die Aufzeichnung zeigt den Temperaturverlauf am Trinkwassererwärmer während der durchgeführten Ortsbesichtigung. PWH- und PWH-C-Temperaturen sind in Ordnung und die 5-K-Regel wird eingehalten. Durch den fehlenden Rückflussverhinderer in der PWC-Zuleitung und der fehlenden Dämmung findet jedoch eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers statt.

Bild 2: Temperaturverlauf am Trinkwassererwärmer der gleichen Anlage, jedoch wurde die Aufzeichnung 7 Tage vor der Ortsbesichtigung gestartet. Die Bewertung zum Betrieb und zur Funktion fällt nach diesen Aufzeichnungen natürlich anders aus. Die vorhandene Zirkulationspumpe wird über eine Zeitschaltuhr gesteuert und die PWH-C-Temperatur fällt weit unter der geforderten Mindesttemperatur in Höhe von 55°C. Des Weiteren ist die Erwärmung des Kaltwassers doch gravierender als auf Bild 1 sichtbar. Im Laufe der Aufzeichnungen wurden PWC-Temperaturen >30°C festgestellt.

Das Temperaturmonitoring am Trinkwassererwärmer ist wichtig. Um jedoch eine genaue Bewertung über Betrieb und Funktion abgeben zu können, reichen die Aufzeichnungen während der Ortsbesichtigung oft nicht aus. Bei uns erhalten Sie ein (Langzeit-) Temperaturmonitoring von mindestens 7 Tagen mit einer aussagekräftigen Bewertung.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.Es wird täglich zum Trinken, Kochen und Waschen benötigt.
Damit es jedoch stets sauber und hygienisch einwandfrei bleibt und somit gesundheitlich unbedenklich, muss es in der Trinkwasser-Installation geschützt werden.
Ein wichtiger Faktor ist der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Nicht-Trinkwasser.
Verbindungen zwischen Trinkwasser und Nicht-Trinkwasser finden wir überall, ob zu Hause oder auf der Arbeit. Beispiele wie man es nicht macht, seht Ihr anhand der Fotos.
Leitungsabschnitte oder Entnahmestellen mit Wasser, das nicht für den menschlichen Gebrauch geeignet ist, dürfen nach TrinkwV nicht ohne eine den a.a.R.d.T. entsprechende Sicherungseinrichtung mit einer Trinkwasser-Installation verbunden werden.
Zum Schutz des Trinkwassers, um den Erhalt bester Wasserqualität und -hygiene gewährleisten zu können, sind hier die Vorgaben der Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 zu beachten!

“Lost Places“ in der Trinkwasser-Installation

Immer wieder finden wir bei Ortsbesichtigungen, zur Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen,                 in Vergessenheit geratene Entnahmestellen.
So schön ein “Lost Place“ auch sein kann, hat dieser doch erheblichen negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität.
In den noch vorhandenen Anschlussleitungen befindet sich stagnierendes Wasser, welches ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien bietet.Nur durch die Begehung der gesamten Trinkwasser-Installation können ungenutzte Entnahmestellen gefunden und passende Maßnahmen empfohlen werden.
Einen “Lost Place“ finden wir nicht in jeder Liegenschaft. Aber wenn doch, dann sollten die in der Gefährdungsanalyse angegebenen Handlungsempfehlungen, wie z.B. Rückbau der Stagnationsleitungen bis zum letzten durchströmten Leitungsabschnitt, auch umgesetzt werden.

Gerne suchen wir auch bei Ihnen in der Liegenschaft nach einem “Lost Place“

Müssen bei einer Ortsbesichtigung alle Wohn- / Nutzeinheiten begangen werden? - Ja!
Nur durch die Begehung der gesamten Trinkwasser-Installation, inklusive aller angeschlossenen Entnahmestellen, kann ein mögliches Nutzerfehlverhalten festgestellt werden.
Selten genutzte oder ungenutzte Entnahmestellen befinden sich in fast jedem Objekt.
In den Anschlussleitungen befindet sich stagnierendes Wasser, welches in warmer Umgebung ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien bietet.
Mieter / Nutzer sind verpflichtet, dass Objekt sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Es ist alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen könnte.
Nur für festgestellte Mängel, welche z.B. durch Nutzerfehlverhalten verursacht werden, können entsprechende Handlungsempfehlungen festgelegt und Maßnahmen durchgeführt werden.

Noch ein kleiner Hinweis:
Nutzerfehlverhalten oder bauliche Mängel befinden sich nicht nur in den obersten Etagen oder an den Strangenden.

Nach wie vor werden bei Ortsbesichtigungen noch die früher gebräuchlichen Sammelsicherungen (Rohrbe- und Entlüfter) an der Trinkwasser-Installation vorgefunden.
Hier ein gutes Beispiel, warum diese nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
In den Anschlussleitungen befindet sich stagnierendes Wasser, welches in warmer Umgebung ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien bietet.
Auch der Einbau von Rohrbelüftern mit automatischer Spülfunktion können keinen „bestimmungsgemäßen Betrieb“ herstellen und bieten keinen vollwertigen Ersatz für den Rückbau der Stagnationsstrecken.
Rohrbe- und Entlüfter sind also im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, zur technischen sowie hygienischen Verbesserung, mitsamt den Anschlussleitungen vollständig zurückzubauen.
Wichtig: Alle Entnahmestellen am jeweiligen Strang müssen eigensicher ausgeführt sein!

Bei Temperaturmessungen in den Objekten stellen wir immer wieder fest, dass die Kaltwassertemperaturen, vor allem in älteren Gebäuden, nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Temperatur des Kaltwassers darf nach 30 Sekunden, bei voll geöffneter Armatur, 25°C nicht übersteigen (DIN 1988-200).
Nach VDI 6023 muss Trinkwasser möglichst kalt sein. Die maximal zulässige Höchsttemperatur ist auf 25°C begrenzt. Empfohlen wird jedoch eine Temperatur von max. 20°C.
Stagnierendes Kaltwasser in warmer Umgebung, z.B. Installationsschacht, bietet ideale Wachstumsbedingungen für Keime und Bakterien. Ein gesundheitsgefährdendes Legionellenwachstum kann also auch im Kaltwassersystem stattfinden.
Leider wird nach wie vor das Kaltwasser bei Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen vernachlässigt.
Bei einer Ortsbesichtigung zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen, sind Temperaturmessungen (kaltes und warmes Wasser) zwingend notwendig.
Entnahmestellen, an denen erhöhte Kaltwassertemperaturen festgestellt werden, können somit in den Probenahmeplan für eine Nachuntersuchung mit aufgenommen und bei der darauffolgenden Legionellenuntersuchung berücksichtigt werden.